Recht und Tipps
Mieter oder Vermieter – wer muss zahlen?
Mäuse, Ratten, Wespen oder Schaben können unangenehme Mitbewohner sein und große Schäden verursachen. Das kann zu Problemen führen, wenn Mieter und Vermieter streiten, wer für die Kosten ihrer Beseitigung aufkommen muss.
Grundsätzlich gilt: Die Kosten für Maßnahmen gegen Ungeziefer können durch eine entsprechende Regelung im Mietvertrag auf die Mieter umgelegt werden. Aber nur dann, wenn es sich um kleinere, regelmäßig durchgeführte Maßnahmen mit geringfügigem Aufwand handelt. Die Kosten für einmalige Aktionen sind dagegen nicht umlagefähig. Tritt eine Ratten- oder Mäuseplage auf, müssen Ameisen, Schaben oder Wespennester entfernt werden o. Ä., wird ebenfalls der Vermieter zur Kasse gebeten.
Anders sieht es natürlich aus, wenn der Mieter für das Auftreten des Ungeziefers selbst verantwortlich ist. Dies muss der Vermieter im Konfliktfall jedoch erst einmal nachweisen. Kann die Schuld nicht zweifelsfrei nachgewiesen werden, hat auch hier der Vermieter für die Kosten aufzukommen. Jeder Mieter sollte sich jedoch darüber im Klaren sein, dass er immer zuerst den Vermieter kontaktieren und informieren muss, bevor Maßnahmen eingeleitet werden.
Wie hoch die Kosten für die Schädlingsbekämpfung sind, hängt von unterschiedlichen Faktoren ab, sodass keine konkreten Zahlen genannt werden können. Zu Buche schlagen auf jeden Fall die An- und Abfahrtskosten, der Personaleinsatz und das Material sowie die Anzahl der erforderlichen Behandlungen.
Quelle: ARD Ratgeber